Formen der Leistungsbewertung

Klassenarbeiten (Nr. 8 VV Leistungsbewertung)

Fach

JG 5

JG 6

JG 7

JG 8

JG 9

JG 10

MA

3 (33%)

Dauer: 45 min

3 (33%)

Dauer: 45 min

3 (33%)

Dauer: 45 min

3 (33%)

Dauer: 45–90 min

2 (25%)

Dauer: 45–90 min

3 (33%)

Dauer: 45–135 min

DE

2 (25%)

Dauer: 45 min

2 (25%)

Dauer: 45 min

2 (25%)

Dauer: 45 min

2 (25%)

Dauer: 45–90 min

2 (25%)

Dauer: 60–90 min

2 (25%)

Dauer: 90 min

EN

2 (25%)

Dauer: 45 min

2 (25%)

Dauer: 45 min

2 (25%)

Dauer: 45 min

3 (33%)

Dauer: 45 min

3 (33%)

Dauer: 45 min

2 (25%)

Dauer: 45–90 min

FR

3 (33%)

Dauer: 45 min

3 (33%)

Dauer: 45 min

3 (33%)

Dauer: 45 min

3 (33%)

Dauer: 45 min

3 (33%)

Dauer: 45 min

2 (25%)

Dauer: 90 min

LA

   

2 (25%)

Dauer: 45 min

2 (25%)

Dauer: 45 min

2 (25%)

Dauer: 45 min

2 (25%)

Dauer: 45-90 min

SN

   

3 (33%)

Dauer: 45 min

3 (33%)

Dauer: 45 min

2 (25%)

Dauer: 45 min

2 (25%)

Dauer: 90 min

NW

3 (30%)
– inkl. LEK –

Dauer: 30 min

3 (30%)
– inkl. LEK –

Dauer: 45 min

     

1 KA pro Schuljahr (25%)
(BI, CH oder PH im Wechsel)

Dauer: 90 min

GW

3 (30%)

Dauer: 30 min

3 (30%)

Dauer: 45 min

       

Sonstige Formen (Nr. 9 bis 12 VV Leistungsbewertung)

Schriftliche Lernerfolgskontrollen (= Tests), Leistungen bei der Mitarbeit im Unterricht, Projekte, Hausaufgaben, praktische Arbeiten, künstlerische Produkte und Performances je nach Fach.

Über die Bewertungskritierien informieren die Fachlehrkräfte auf der Grundlage der Beschlüsse der jeweiligen Fachkonferenz.

Wissenschaftspropädeutische Präsentation Jg. 9

"Laut § 13 Abs. 2 Sek I-V fertigen die Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 9 in einem Fach eigener Wahl […] eine Leistungsmappe an […] und präsentieren die […] Leistungsmappe […]. Die […] Leistungsmappe […] sowie die Präsentation werden bewertet." Die Bewertung geht zu 25% in die Jahresnote ein. Die Anforderungen werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn der Jahrgangsstufe 9 in Form eines Kompendiums zur Kenntnis gegeben und mit den Klassenlehrkräften besprochen.

Notengebung

Bis Klasse 8 gilt: Die Noten 1 bis 6 dürfen durch eine Tendenz oder einem Worturteil genauer beschrieben werden. (Nr. 6 Abs. 2 VVLeistung)

Ab Klasse 9 werden die Noten bei jeglicher Form der Leistungsbewertung und auch auf dem Zeugnis in der Form Punktwert/Note bzw. Punktwert/Kursart/Note angegeben. Eine Notentendenz kann die Angabe ergänzen.

Klassen 5–8, Klassen 9 und 10 ohne Fachleistungsdifferenzierung

ab % 100 98 96 87 84 80 73 66 60 55 50 45 35 25 16 0
Punkte 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00
Note 1 2 3 4 5 6


Achtung: Schüler in Gymnasialklassen erhalten nur Noten, keine Punkte.

In den Jahrgangsstufen 9 und 10 werden die Schüler in den Fächern

Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Chemie

fachleistungsdifferenziert unterrichtet. Je nach Leistungsfähigkeit ist jeder Schüler in jedem der genannten Fächer dem Erweiterungskurs oder dem Grundkurs zugeordnet.

ACHTUNG: E-Kurs und G-Kurs sind entweder räumlich von einander getrennt ODER Schüler auf beiden Kursniveaus werden gemeinsam unterrichtet (Binnendifferenzierung).

 

Klassen 9 und 10 Grundkurs

ab % 98 96 87 80 70 60 52 45 30 16 10 5 0
Punkte 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00
Note 1 2 3 4 5 6

 

Klassen 9 und 10 Erweiterungskurs

ab % 100 98 96 87 80 70 60 52 45 30 16 12 9 6 3 0
Punkte 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00
Note 1 2 3 4 5 6

Besondere Regelungen zu Klassenarbeiten und Klausuren in 10G und 10L

Deutsch, Mathematik, Englisch; Französisch (nur 10L) 2 bzw. 3 Klassenarbeiten
laut VV Leistungsbewertung
gehen zu einem Viertel bzw. zu 33%
in die Endnoten ein
Physik, Chemie ODER Biologie 1 Klassenarbeit im 2. Halbjahr geht zu einem Viertel in die Endnote ein
2. Fremdsprache (wenn in Verbindung mit Jg. 11) 1 Klausur pro Halbjahr gehen zu einem Drittel in die Endnote ein
Gesellschaftswissenschaft (in Verbindung mit Jg. 11) 1 Klausur im 1. Halbjahr geht zu einem Viertel in die Endnote ein
Kunst/Musik/DS (in Verbindung mit Jg. 11) 1 Klausur im 1. Halbjahr geht zu einem Viertel in die Endnote ein

Zeugnisse

Auf Abgangs- und Abschlusszeugnissen ist die gesamte Schulbesuchszeit (beginnend ab Klasse 1) ist zu vermerken.

Die Zeugnisnoten zum Schuljahresende werden i.d.R. aus allen im Schuljahr erteilten Noten gebildet.


Jg. 5–6 NaWi-GeWi

30% = 2-3 x Klassenarbeiten inkl. schriftliche Lernerfolgskontrollen (Tests)
70% = Sonstige Leistungen

Jg. 5-6 Ma-De-En-Frz sowie Jg. 7-10

25% = 2 x Klassenarbeiten
33% = 3 x Klassenarbeiten
50% = 4 x Klassenarbeiten

75% oder 67% oder 50% = Sonstige Leistungen (je nach Anzahl der Klassenarbeiten: siehe oben)


Fachleistungsdifferenzierung

Wechselt ein Schüler/eine Schülerin das Kursniveau zum Schulhalbjahr, wird die Jahresnote aus den im zweiten Halbjahr erteilten Noten gebildet.

Rechtsgrundlage: § 35 Sek I-V


Klassen 10G und 10L

In den Fächern, die gemeinsam mit den Schülern der Jgst. 11 als Kurse unterrichtet werden, liegen der Leistungsbewertung die Vorschriften für die Sekundarstufe II zu Grunde. Erteilt werden aber Noten, keine Punkte.
Die Endnote wird aus den Noten des gesamten Schuljahres gebildet.

Rechtsgrundlage: Nr. 5 Abs. 5 und 6 VVLeistung

Seite 1 von 2