Informationen zum Übergangsverfahren 7
Zeitplanung für das Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 7
Am 31.01.2025 (Fr.) erfolgt an den Grundschulen die Ausgabe der Grundschulgutachten sowie der Anmeldeformulare.
Ab dem 10.02.2025 (Mo.) und bis zum 12.02.2025 (Mi.) müssen die Anmeldeunterlagen in der Grundschule abgegeben werden.
Ab dem 13.06.2025 (Postausgang) erhalten die Eltern und Grundschüler die Aufnahmebestätigungen und Zuweisungen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Ü7-Verfahren finden Sie hier.
Sehr geehrte Eltern der 6. Klassen,
das Schuljahr 2024/2025 ist für Sie und Ihre Kinder von besonderer Bedeutung, da der Wechsel in eine weiterführende Schule ansteht und eine Entscheidung getroffen werden muss, welche Bildungseinrichtung aus Ihrer und der Sicht Ihres Kindes die bestmögliche ist.
Rechtzeitige und umfassende Information über die Bildungsangebote der Stadt ist die bewährteste Voraussetzung für die richtige Schulwahl.
Die Voltaireschule bietet Ihnen und Ihren Kindern vielerlei Möglichkeiten, sich einen eigenen Eindruck von der Lernphilosophie und dem pädagogischen Konzept der Schule zu verschaffen.
Wir sind begehrt, weil wir daran interessiert sind, unsere Schülerinnen und Schüler mit anwendungsbereitem Wissen auszustatten, sie unterstützen und fördern, damit sie bereit sind, Selbstverantwortung und Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen.
Die allgemeine Forderung, dass Schülerinnen und Schüler leistungsfähiger sein sollen, stimmt. Allerdings müssen sie heutzutage auch anderes leisten als bisher. Es wird erwartet, dass sie selbstständig, teamfähig, konfliktfähig, erkundungskompetent, handlungsfähig und kreativ sind und dass sie vernetzt denken können.
Diesen Ansprüchen tragen wir Rechnung und verstehen somit unsere Schule schon lange nicht mehr als "Belehrungsanstalt". Kinder und Jugendliche lernen erwiesenermaßen besser, wenn sie selbst lernen und nicht, wenn sie "belehrt" werden. Langweiliger, weltfremder Unterricht ist tabu.
Wir bieten den Schülerinnen und Schülern des neuen 7. Jahrgangs auch die Möglichkeit, ihre Schulzeit zu verkürzen und das Abitur in 12 Jahren abzulegen. Wer sich auf diesen Weg macht, trifft nach der 10. Klasse gemeinsam mit den Eltern noch einmal die Entscheidung, ob der verkürzte Weg zum Abitur beibehalten (Sprung in die Klasse 12) oder in die Klasse 11 gewechselt wird. Die Eltern zeigen den Wunsch zur Aufnahme in die Gymnasialklasse auf dem Anmeldeformular an, da wir für die Gymnasialklasse ein eigenständiges Aufnahmeverfahren durchführen.
Für uns ist es sehr wichtig, die Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Fähigkeiten und ihrer individuellen Möglichkeiten allseitig zu fördern und in ihrem persönlichen Lernprozess zu unterstützen.
Entdecken Sie uns, beurteilen Sie uns und nutzen Sie unsere Informationsangebote!
Die Schulleitung, alle Lehrkräfte und die Schülerschaft der Voltaireschule freuen sich auf neugierige Schülerinnen und Schüler, interessierte und auch kritische Eltern.
Neu an der Schule: Eindrücke aus den siebten Klassen der vergangenen Jahre finden Sie hier.
Konzept der Voltaireschule für das Ü7-Aufnahmeverfahren im jeweils kommenden Schuljahr [Änderungen vorbehalten]
Grundlagen des Konzeptes
- §§ 50, 53 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.08.2002 (GVBl.I/02, [Nr. 08], S.78), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.03.2024 (GVBl.I/24, [Nr. 10], S.79)
- §§ 7, 32, 40, 43, 49, 50 der Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung- Sek I-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.02.2022 (GVBl.II/22, [Nr. 17])
- Ministerielle Information zum Aufnahmeverfahren Ü7 vom 11.01.2019, nebst Information des Schulamtes Brandenburg/Havel zur Anwendung der besonderen Gründe im Aufnahmeverfahren Ü7 zum Schuljahr 2019/2020 vom 22.01.2019
- Ministerielle Genehmigung zur Einrichtung einer Gymnasialklasse ab Jahrgangsstufe 7 ab dem Schuljahr 2019/2020 (Aufnahme erfolgt nach den Bedingungen für Gymnasien)
Besondere Härtefälle, max. 10% nach § 53 Abs. 4 BbgSchulG, u.a. Geschwisterkinder (nur im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung)
1. Eine Gymnasialklasse ab Jahrgangsstufe 7 (Klasse 7G mit 28 Schulplätzen)
Die Aufnahme erfolgt nach dem Elternwunsch (Allgemeine Hochschulreife – AHR) und nach den Bedingungen für Gymnasien. Auf dem Anmeldeformular muss der Wunsch nach Aufnahme in die Gymnasialklasse unter Hinweise/Wünsche vermerkt sein.
2. Drei Klassen nach dem Aufnahmeverfahren für Gesamtschulen (Klasse W sowie Klassen A und B)
Bei der Klasse W handelt es sich um die WÄH-Klasse (Erläuterung s.u.). Eine Aufnahme in diese Klasse erfolgt unabhängig von der Bildungsgangempfehlung (AHR oder FOR/EBR). Bei Interesse an der Aufnahme in diese Klasse muss der Wunsch nach Aufnahme in die WÄH-Klasse unter Hinweise/Wünsche vermerkt sein.
Allgemeine Hochschulreife – AHR
Die Auswahl erfolgt im Ergebnis der Auswertung von Grundschulgutachten und Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Über den Elternwunsch AHR stehen ein Drittel der verfügbaren Schulplätze zur Verfügung.
Fachoberschulreife / Erweitere Berufsbildungsreife – FOR/EBR
Die Auswahl erfolgt nach Wohnortnähe. Über den Elternwunsch FOR/EBR stehen zwei Drittel der verfügbaren Schulplätze zur Verfügung.
WÄH
Werkstatt Ästhetische Horizonte (WÄH) ist ein Schulfach, mit dem die Voltaireschule ein Alleinstellungsmerkmal in Brandenburg hat. WÄH wird ab Klasse 7 angeboten. Schülerinnen und Schüler, die sich für die Werkstattklasse bewerben, müssen entsprechende Kompetenzen (Eignung) mitbringen (Erläuterungen dazu in den Ü7-Informationsveranstaltungen). Die Aufnahme kann nur im Rahmen vorhandener Kapazitäten (26 Plätze) erfolgen. Der Zugang zu dem Fach WÄH steht allen Bildungsgangempfehlungen offen.
Hinweis
Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Raumbelegung sowie der vorgeschriebenen Gewährleistung von Brandschutz-Fluchtwegen ergibt sich eine Beschränkung der Schülerzahl pro Raum auf 25 (max. 26). Eine schriftliche Bestätigung vom Schulträger in Form eines Dokumentes vom KIS liegt dem Schulamt Brandenburg/Havel vor.