Gymnasiale Oberstufe 11-13

Alle Informationen zur gymnasialen Oberstufe auf einen Blick.

Stand: August 2022.

Im ersten Schulhalbjahr der Einführungsphase sind mindestens 10 Fächer zu belegen (eine Übersicht über die Aufgabenfelder siehe weiter unten):

  • im Aufgabenfeld I Deutsch, zwei Fremdsprachen sowie Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel,
  • im Aufgabenfeld II Geschichte und ein weiteres Fach dieses Aufgabenfeldes,
  • im Aufgabenfeld III Mathematik, ein naturwissenschaftliches Fach sowie ein weiteres Fach dieses Aufgabenfeldes, der Intensivierungskurs und das Fach Sport.

Für Schülerinnen und Schüler, die vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe eine weitere Fremdsprache mindestens vier Jahre erlernt haben, entfällt die Verpflichtung zur Belegung einer zweiten Fremdsprache, sofern stattdessen ein anderes Fach gewählt und durchgängig in der gymnasialen Oberstufe belegt wird.

Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres werden ...

  • die beiden Leistungskursfächer (LK-Fächer) mit fünf Wochenstunden unterrichtet, dazu kommen 8 Grundkurse (10 Fächer).
  • Die zwei Leistungskurse werden entsprechend der Schülerwünsche und der organisatorischen Möglichkeiten der Schule gebildet. Mindestens eines der beiden LK-Fächer muss Deutsch, Mathematik oder die fortgeführte Fremdsprache sein.
  • In den Fächern Darstellendes Spiel/Theater und Sport dürfen keine Leistungskurse gebildet werden.

Entsprechend der gewählten Leistungskurse ergeben sich bestimmte Belegverpflichtungen bei den Grundkursen. So muss z.B. belegt werden:

  • im Schwerpunkt Fremdsprachen neben Mathematik nur ein naturwissenschaftliches Fach,
  • im Schwerpunkt Naturwissenschaft/Technik nur Geschichte im Aufgabenfeld II (wenn die 2. Fremdsprache behalten wird),
  • im Schwerpunkt Gesellschaftswissenschaften nur eine Naturwissenschaft (wenn die 2. Fremdsprache behalten wird).

Übersicht über die Aufgabenfelder I, II und III

Aufgabenfeld I

sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

Deutsch
Englisch
Französisch
Spanisch
Latein
Kunst
Musik
Darstellendes Spiel/Theater

Aufgabenfeld II  

gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

Geografie
Geschichte
Philosophie
Politische Bildung
Psychologie
Wirtschaftswissenschaft
Medien und Kommunikation

Aufgabenfeld III

mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld

Mathematik
Biologie
Chemie
Physik
Informatik

ab % 95 90 85 80 75 70 65 60 55 50 45 40 33 27 20 0
Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0
Note 1+ 1 1– 2+ 2 2– 3+ 3 3– 4+ 4 4– 5+ 5 5– 6

Für das Abitur werden die Leistungen aus den Halbjahren 12/I, 12/II, 13/I und 13/II bewertet.

Bewertungsbereiche

Klausuren, anderer Leistungsnachweis und die mündliche Leistungsfeststellung gehen – sofern sie erbracht wurden – jeweils mit einem Drittel in die Kurshalbjahresnote ein.

Abweichend davon gilt für Jahrgangsstufe 11: Wenn nur eine Klausur im Schuljahr geschrieben wird, geht auch diese nur zu einem Sechstel ein.

Leistungen aus dem Unterricht, wie etwa Leistungskontrollen, Vorträge und sonstige Mitarbeit, machen den verbleibenden Teil der Kurshalbjahresnote aus.

In die Qualifikationsphase wird auf Grundlage der Leistungen beider Halbjahre versetzt, wer

  • in keinem Fach 00 Punkte hat und
  • in höchstens einem Fach weniger als 05 Punkte hat oder
  • in zwei Fächern weniger als 05 Punkte hat, in einem mindestens niveaugleichen Fach jedoch mit 08 Punkten ausgleichen kann.

Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 GOST-V

Gemäß § 12 Abs. 1 GOST-V werden in Jahrgangsstufe 11 Kursabschlussnoten zu beiden Halbjahren gebildet.

Mit der Kursabschlussnote am Ende des zweiten Halbjahres gibt es bezogen auf jedes Fach eine Jahresgesamtnote, die aus allen Einzelbewertungen gebildet wird. Diese Jahresgesamtnoten werden zur Versetzungsentscheidung (s.o.) herangezogen.

Die Klausuren werden zu einem Drittel berücksichtigt. Wenn nur eine Klausur im Schuljahr geschrieben wird, geht diese nur zu einem Sechstel ein.

Grundlage: Informationsschreiben des Staatlichen Schulamtes Brandenburg a.d.Havel vom 22.01.2019

Klassen 10G und 10L siehe hier.

Jahrgangsstufe 11

Erstes Schulhalbjahr

1 Klausur in jedem Kurs (90 min)

Zweites Schulhalbjahr

Insgesamt werden 7 Klausuren geschrieben:

  • 1 Klausur in jedem der beiden Leistungskurse (90 min)
  • 5 Klausuren im Bereich der Grundkurse (90 min)

Unter den 7 Klausuren müssen vertreten sein: Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, ein naturwissenschaftliches Fach, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach. Wurde eines dieser Fächer als Leistungskurs gewählt, ist ein anderes Fach als Klausurfach zu wählen.


Jahrgangsstufe 12

Erstes Schulhalbjahr

  • 1 Klausur in jedem der beiden Leistungskurse (135 min)
  • 5 Klausuren im Bereich der Grundkurse (90 min)

Unter den 7 Klausuren müssen vertreten sein: Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach, ein naturwissenschaftliches Fach. Wurde eines dieser Fächer als Leistungskurs gewählt, ist ein anderes Fach als Klausurfach zu wählen.

Zweites Schulhalbjahr

  • 1 Klausur in jedem der beiden Leistungskurse (135 min)
  • 5 Klausuren im Bereich der Grundkurse (90 min)

Unter den 7 Klausuren müssen vertreten sein: Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach, ein naturwissenschaftliches Fach. Wurde eines dieser Fächer als Leistungskurs gewählt, ist ein anderes Fach als Klausurfach zu wählen.


Jahrgangsstufe 13

Erstes Schulhalbjahr

1 Klausur in jedem der drei gewählten schriftlichen Abiturfächer, darunter beide Leistungskurse und ein Grundkursfach, sowie 1 Klausur mündlichen Abiturprüfungsfach aus dem Grundkursbereich (Dauer je nach Fach):

  • 1 Klausur in jedem der beiden Leistungskurse (Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch: je 300 Minuten; sonstige Fächer: je 270 Minuten)
  • 1 Klausur in dem als schriftliches Abiturprüfungsfach gewählten Grundkurs (Deutsch: 240 Minuten; Mathematik: 255 Minuten; Englisch und Französisch: je 270 Minuten; sonstige Fächer: je 210 Minuten)
  • 1 Klausur in dem als mündliches Abiturprüfungsfach gewählten Grundkurs (135 Minuten)

Zweites Schulhalbjahr

1 Klausur in jedem der drei gewählten schriftlichen Abiturfächer, darunter beide Leistungskurse und ein Grundkursfach, sowie 1 Klausur mündlichen Abiturprüfungsfach aus dem Grundkursbereich (Dauer je nach Fach):

  • 1 Klausur in jedem der beiden Leistungskurse (135 min / 210 min*)
  • 1 Klausur im dritten schriftlichen Abiturprüfungsfach (90 min)
  • 1 Klausur im mündlichen Abiturprüfungsfach (90 min)

*  gilt für Deutsch

Rechtsgrundlage: Anlage zu VV-Leistungsbewertung


Bewertung der sprachlichen Richtigkeit

Diese Vereinbarung gilt für alle Klausuren in Jahrgangsstufe 11 bis 13 mit Ausnahme der Sprachfächer und Deutsch.

Ab 100 Wörtern wird der Fehlerquotient bestimmt. Ab 3,0 Fehlern auf 100 Wörter erfolgt ein Abzug von 01 Notenpunkt.

Ein weiterer Abzug von 01 Notenpunkt erfolgt bei wiederholten Verstößen gegen die äußere Form:

  • Überschreiben des Korrekturrandes
  • unleserliche Schrift
  • Zeichnen und Streichen ohne Lineal

Rechtsgrundlage: § 24 GOST-V und Beschluss der Lehrkräftekonferenz vom 01.06.2016

Im 1. bis 3. Schulhalbjahr der Qualifikationsphase kann in den Fächern auf erhöhtem und grundlegendem Anforderungsniveau ein Anderer Leistungsnachweis erbracht werden.

  • Klausur bleibt unberührt
  • mit Anforderungen einer Klausur vergleichbar
  • kann als Gruppenarbeit erbracht werden
  • Ziel: Förderung der Fähigkeit der SchülerInnen, ein selbst gewähltes Thema eigenständig zu bearbeiten

Anforderungen und Bewertung

Anforderungsbereiche sind in der Aufgabenstellung vergleichbar zu einer Klausur zu gestalten.

Aufgabenstellung, Erwartungshorizont, Termine für Abgabe, Vortrag bzw. Fertigstellung, Bewertungskriterien und Bewertung (Formblatt) sind schriftlich zu fixieren.

Die Beantragung eines anderen Leistungsnachweises kann nur zu Semesterbeginn erfolgen.

Die Bewertung geht mit 33,3% in die Kurshalbjahresnote ein.


Möglichkeiten

  • Vortrag zu einem selbst erarbeiteten Thema mit deutlicher Abgrenzung zu "normalen" Referaten
  • Beitrag zu einem Wettbewerb
  • Durchführung von Experimenten mit schriftlicher Auswertung oder Vortrag oder Demonstration
  • Vorstellung einer fremdsprachlichen Orginalliteratur
  • Erarbeitung von Aufgaben für einen Wettbewerb
  • Konzipierung und Durchführung einer Arbeitsgemeinschaft

Im zweiten Jahr der Qualifikationsphase ist in mindestens einer fortgeführten Fremdsprache eine mündliche Leistungsfeststellung (LFS) abzulegen. Dies gilt nicht im Fach Latein.

Die LFS erfolgt als Gruppengespräch im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 13 mit zwei bis vier SchülerInnen zusammen und umfasst mindestens 15 und höchstens 25 Minuten.

Ziel: Nachweis fremdsprachlicher Handlungskompetenz und von Diskurs- und Interaktionsfähigkeit auf der Grundlage des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens Niveau B2.

Sofern das Fach Englisch oder das Fach Französisch als schriftliches Prüfungsfach gewählt wird, ist die mündliche Leistungsfeststellung in der als schriftliches Prüfungsfach gewählten Fremdsprache abzulegen.

Werden beide Fremdsprachen (Englisch und Französisch) als schriftliche Prüfungsfächer gewählt, ist jeweils eine mündliche Leistungsfeststellung in beiden Fremdsprachen abzulegen.

Die Aufgabenstellung wird von der unterrichtenden Lehrkraft erarbeitet. Die Inhalte berücksichtigen die bisher im Unterricht in der Qualifikationsphase bearbeiteten Themenfelder.

Die Bewertung geht mit 33,3% in die Kurshalbjahresnote ein.

Weitere Informationen

Die Abiturprüfung umfasst vier Komponenten bzw. fünf Komponenten, wenn die besondere Lernleistung gewählt wurde:

  • Die Abiturprüfung umfasst drei schriftliche Prüfungen (die beiden Leistungskurse und einen Grundkurs) und eine mündliche Prüfung (aus den Grundkursen).
  • Mit den vier Pflichtprüfungen müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sein:

Aufgabenfeld I

sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

Deutsch
Fremdsprachen
Kunst
Musik
Darstellendes Spiel/Theater

Aufgabenfeld II  

gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

Geografie
Geschichte
Philosophie
Politische Bildung
Psychologie
Wirtschaftswissenschaft
Medien und Kommunikation

Aufgabenfeld III

mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld

Mathematik
Biologie
Chemie
Physik
Informatik

  • Unter den vier Prüfungsfächern müssen sich zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache befinden.
  • Die 5. Komponente ist eine besondere Lernleistung und muss einem anderen Fach als den ersten vier Prüfungsfächern zugeordnet werden, sie kann ein Aufgabenfeld abdecken.

Die besondere Lernleistung (5. Komponente)

Die besondere Lernleistung kann zusätzlich als fünfte freiwillige Abiturprüfung gewählt werden. Ihr inhaltlicher Gegenstand darf nicht wesentlicher Bestandteil einer anderen im Rahmen der Gesamtqualifikation zu berücksichtigenden Leistung sein.

Mit der besonderen Lernleistung kann im Rahmen der Abiturprüfung ein Aufgabenfeld abgedeckt werden.

Die besondere Lernleistung umfasst die Erstellung einer schriftlichen Arbeit oder Dokumentation und ein Kolloquium und muss sich einem schulischen Fach zuordnen lassen. Eine besondere Lernleistung kann nicht in einem bereits gewählten Abiturprüfungsfach erbracht werden.

Beispiele sind:

  • ein umfassender Beitrag zu einer Wettbewerbsteilnahme oder zu einer außerschulischen Leistung,
  • eine Jahresarbeit oder
  • die Aufarbeitung eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projekts oder Praktikums.

Einzel- oder Gruppenleistung ist möglich.

Die schriftliche Arbeit oder Dokumentation enthält ...

  • die Darstellung des Themas/Problems, von Lösungswegen und Ergebnissen im Umfang von 15 bis 25 Seiten (ohne Anhang und Präsentationselemente),
  • eine kritisch reflektierende Darstellung des Arbeitsprozesses in Form eines Arbeitsberichtes,
  • die Zusammenfassung der Ergebnisse in einer Kurzfassung von einer Seite,
  • die Angaben zu der verwendeten Literatur und weiteren Hilfsmitteln in fachwissenschaftlich korrekter Zitierweise und
  • eine Erklärung über die selbstständige Anfertigung der Arbeit oder bei einer Gruppenarbeit den Nachweis über den Anteil der jeweiligen Einzelleistung.

Das Thema wird von der Schülerin oder dem Schüler vorgeschlagen. Die Schulleiterin entscheidet in Abstimmung mit der Lehrkraft, die als Korrektor vorgesehen ist, ob die vorgesehene Arbeit als besondere Lernleistung zugelassen werden kann.

Die Abgabe erfolgt spätestens eine Woche vor Beendigung des Unterrichts in der Qualifikationsphase bei der korrigierenden Lehrkraft (zwei Exemplare der schriftlichen Arbeit oder Dokumentation).

Weitere Informationen


Gesamtqualifikation

In die Gesamtqualifikation gehen ein:

  • alle Halbjahreskurse in den Leistungskursfächern in doppelter Wertung und
  • insgesamt 30 Halbjahreskurse der Grundkursfächer einschließlich der vier Halbjahreskurse des dritten und vierten Abiturprüfungsfaches in einfacher Wertung.

Unter den einzubringenden Kursen müssen sich vier Halbjahreskurse in Deutsch, Mathematik, der fortgeführten Fremdsprache sowie in einer Naturwissenschaft oder je zwei Halbjahreskurse in zwei Naturwissenschaften befinden.

Von einer neu einsetzenden Fremdsprache müssen die Ergebnisse von zwei Halbjahreskursen eingebracht werden.

Das Gesamtergebnis der Qualifikationsphase wird gemäß Anlage 1 GOSTV berechnet.

Die in den vier Fächern der Abiturprüfung erbrachten Leistungen werden in fünffacher Wertung eingebracht. Falls eine besondere Lernleistung als 5. Abiturprüfung erbracht wird, werden die Leistungen der insgesamt fünf Abiturprüfungen in vierfacher Wertung eingebracht.


Rücktritt

Ein Rücktritt innerhalb der Qualifikationsphase ist nur möglich,

  • wenn die Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr erreicht werden kann,
  • auf Antrag, wenn auf Grund eines längeren Unterrichtsversäumnisses oder aus anderen Gründen der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife gefährdet ist.

Außerdem müssen die personellen und schulorganisatorischen Voraussetzungen gegeben sein, und die Höchstverweildauer in der GOST darf nicht überschritten werden.

Ein Rücktritt zur Verbesserung des Notendurchschnittes ist nicht möglich.

Die Fachhochschulreife (FHR) ist ein Abschluss der Sekundarstufe II, der an Fachoberschulen und Fachschulen abgelegt wird. Nur der schulische Teil kann auch an Gymnasien oder Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe abgelegt werden. Die Fachhochschulreife befähigt zum Besuch der Fachhochschule.

Schulischer Teil

1 Jahr Qualifikationsphase

  • 2 Leistungskurse mit mindestens 40 Pkt. in doppelter Wertung (= 05 Punkte pro Halbjahr); davon höchstens 2-mal unter 05 Punkten.
  • 11 Halbjahresleistungen aus den Grundkursen; davon höchstens 4-mal unter 05 Punkten.
  • 00 Punkte können nicht eingebracht werden.
  • Eingebracht werden müssen (jeweils 1 Jahr): DeMa, eine Fremdsprache, eine NaWi, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach.

Fachpraktischer Teil

1 Jahr Praxis (auch in Kombination möglich):

  • berufliches Praktikum
  • Beschäftigungsverhältnis
  • Ausbildung
  • Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr
  • Bundesfreiwilligendienst
  • freiwilliger Wehrdienst

Antragstellung beim Staatlichen Schulamt Brandenburg a.d.Havel, nach dem Ende des schulischen Bildungsganges, schulische Praktika zählen nicht.

Zu den rechtlichen Grundlagen siehe §32 GOSTV und Nr. 12 VV Zeugnisse