Gymnasiale Oberstufe 11-13
Alle Informationen zur gymnasialen Oberstufe auf einen Blick.
Stand: August 2022.
Alle Informationen zur gymnasialen Oberstufe auf einen Blick.
Stand: August 2022.
Im ersten Schulhalbjahr der Einführungsphase sind mindestens 10 Fächer zu belegen (eine Übersicht über die Aufgabenfelder siehe weiter unten):
Für Schülerinnen und Schüler, die vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe eine weitere Fremdsprache mindestens vier Jahre erlernt haben, entfällt die Verpflichtung zur Belegung einer zweiten Fremdsprache, sofern stattdessen ein anderes Fach gewählt und durchgängig in der gymnasialen Oberstufe belegt wird.
Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres werden ...
Entsprechend der gewählten Leistungskurse ergeben sich bestimmte Belegverpflichtungen bei den Grundkursen. So muss z.B. belegt werden:
Übersicht über die Aufgabenfelder I, II und III
Aufgabenfeld I sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld |
Deutsch |
Aufgabenfeld II gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld |
Geografie |
Aufgabenfeld III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld |
Mathematik |
ab % | 95 | 90 | 85 | 80 | 75 | 70 | 65 | 60 | 55 | 50 | 45 | 40 | 33 | 27 | 20 | 0 |
Punkte | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 10 | 9 | 8 | 7 | 6 | 5 | 4 | 3 | 2 | 1 | 0 |
Note | 1+ | 1 | 1– | 2+ | 2 | 2– | 3+ | 3 | 3– | 4+ | 4 | 4– | 5+ | 5 | 5– | 6 |
Für das Abitur werden die Leistungen aus den Halbjahren 12/I, 12/II, 13/I und 13/II bewertet.
Bewertungsbereiche
Klausuren, anderer Leistungsnachweis und die mündliche Leistungsfeststellung gehen – sofern sie erbracht wurden – jeweils mit einem Drittel in die Kurshalbjahresnote ein.
Abweichend davon gilt für Jahrgangsstufe 11: Wenn nur eine Klausur im Schuljahr geschrieben wird, geht auch diese nur zu einem Sechstel ein.
Leistungen aus dem Unterricht, wie etwa Leistungskontrollen, Vorträge und sonstige Mitarbeit, machen den verbleibenden Teil der Kurshalbjahresnote aus.
In die Qualifikationsphase wird auf Grundlage der Leistungen beider Halbjahre versetzt, wer
Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 GOST-V
Gemäß § 12 Abs. 1 GOST-V werden in Jahrgangsstufe 11 Kursabschlussnoten zu beiden Halbjahren gebildet.
Mit der Kursabschlussnote am Ende des zweiten Halbjahres gibt es bezogen auf jedes Fach eine Jahresgesamtnote, die aus allen Einzelbewertungen gebildet wird. Diese Jahresgesamtnoten werden zur Versetzungsentscheidung (s.o.) herangezogen.
Die Klausuren werden zu einem Drittel berücksichtigt. Wenn nur eine Klausur im Schuljahr geschrieben wird, geht diese nur zu einem Sechstel ein.
Grundlage: Informationsschreiben des Staatlichen Schulamtes Brandenburg a.d.Havel vom 22.01.2019
Klassen 10G und 10L siehe hier.
Jahrgangsstufe 11
Erstes Schulhalbjahr
1 Klausur in jedem Kurs (90 min)
Zweites Schulhalbjahr
Insgesamt werden 7 Klausuren geschrieben:
Unter den 7 Klausuren müssen vertreten sein: Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, ein naturwissenschaftliches Fach, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach. Wurde eines dieser Fächer als Leistungskurs gewählt, ist ein anderes Fach als Klausurfach zu wählen.
Jahrgangsstufe 12
Erstes Schulhalbjahr
Unter den 7 Klausuren müssen vertreten sein: Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach, ein naturwissenschaftliches Fach. Wurde eines dieser Fächer als Leistungskurs gewählt, ist ein anderes Fach als Klausurfach zu wählen.
Zweites Schulhalbjahr
Unter den 7 Klausuren müssen vertreten sein: Deutsch, Mathematik, Fremdsprache, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach, ein naturwissenschaftliches Fach. Wurde eines dieser Fächer als Leistungskurs gewählt, ist ein anderes Fach als Klausurfach zu wählen.
Jahrgangsstufe 13
Erstes Schulhalbjahr
1 Klausur in jedem der drei gewählten schriftlichen Abiturfächer, darunter beide Leistungskurse und ein Grundkursfach, sowie 1 Klausur mündlichen Abiturprüfungsfach aus dem Grundkursbereich (Dauer je nach Fach):
Zweites Schulhalbjahr
1 Klausur in jedem der drei gewählten schriftlichen Abiturfächer, darunter beide Leistungskurse und ein Grundkursfach, sowie 1 Klausur mündlichen Abiturprüfungsfach aus dem Grundkursbereich (Dauer je nach Fach):
* gilt für Deutsch
Rechtsgrundlage: Anlage zu VV-Leistungsbewertung
Bewertung der sprachlichen Richtigkeit
Diese Vereinbarung gilt für alle Klausuren in Jahrgangsstufe 11 bis 13 mit Ausnahme der Sprachfächer und Deutsch.
Ab 100 Wörtern wird der Fehlerquotient bestimmt. Ab 3,0 Fehlern auf 100 Wörter erfolgt ein Abzug von 01 Notenpunkt.
Ein weiterer Abzug von 01 Notenpunkt erfolgt bei wiederholten Verstößen gegen die äußere Form:
Rechtsgrundlage: § 24 GOST-V und Beschluss der Lehrkräftekonferenz vom 01.06.2016
Im 1. bis 3. Schulhalbjahr der Qualifikationsphase kann in den Fächern auf erhöhtem und grundlegendem Anforderungsniveau ein Anderer Leistungsnachweis erbracht werden.
Anforderungen und Bewertung
Anforderungsbereiche sind in der Aufgabenstellung vergleichbar zu einer Klausur zu gestalten.
Aufgabenstellung, Erwartungshorizont, Termine für Abgabe, Vortrag bzw. Fertigstellung, Bewertungskriterien und Bewertung (Formblatt) sind schriftlich zu fixieren.
Die Beantragung eines anderen Leistungsnachweises kann nur zu Semesterbeginn erfolgen.
Die Bewertung geht mit 33,3% in die Kurshalbjahresnote ein.
Möglichkeiten
Im zweiten Jahr der Qualifikationsphase ist in mindestens einer fortgeführten Fremdsprache eine mündliche Leistungsfeststellung (LFS) abzulegen. Dies gilt nicht im Fach Latein.
Die LFS erfolgt als Gruppengespräch im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 13 mit zwei bis vier SchülerInnen zusammen und umfasst mindestens 15 und höchstens 25 Minuten.
Ziel: Nachweis fremdsprachlicher Handlungskompetenz und von Diskurs- und Interaktionsfähigkeit auf der Grundlage des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens Niveau B2.
Sofern das Fach Englisch oder das Fach Französisch als schriftliches Prüfungsfach gewählt wird, ist die mündliche Leistungsfeststellung in der als schriftliches Prüfungsfach gewählten Fremdsprache abzulegen.
Werden beide Fremdsprachen (Englisch und Französisch) als schriftliche Prüfungsfächer gewählt, ist jeweils eine mündliche Leistungsfeststellung in beiden Fremdsprachen abzulegen.
Die Aufgabenstellung wird von der unterrichtenden Lehrkraft erarbeitet. Die Inhalte berücksichtigen die bisher im Unterricht in der Qualifikationsphase bearbeiteten Themenfelder.
Die Bewertung geht mit 33,3% in die Kurshalbjahresnote ein.
Die Abiturprüfung umfasst vier Komponenten bzw. fünf Komponenten, wenn die besondere Lernleistung gewählt wurde:
Aufgabenfeld I sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld |
Deutsch |
Aufgabenfeld II gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld |
Geografie |
Aufgabenfeld III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld |
Mathematik |
Die besondere Lernleistung (5. Komponente)
Die besondere Lernleistung kann zusätzlich als fünfte freiwillige Abiturprüfung gewählt werden. Ihr inhaltlicher Gegenstand darf nicht wesentlicher Bestandteil einer anderen im Rahmen der Gesamtqualifikation zu berücksichtigenden Leistung sein.
Mit der besonderen Lernleistung kann im Rahmen der Abiturprüfung ein Aufgabenfeld abgedeckt werden.
Die besondere Lernleistung umfasst die Erstellung einer schriftlichen Arbeit oder Dokumentation und ein Kolloquium und muss sich einem schulischen Fach zuordnen lassen. Eine besondere Lernleistung kann nicht in einem bereits gewählten Abiturprüfungsfach erbracht werden.
Beispiele sind:
Einzel- oder Gruppenleistung ist möglich.
Die schriftliche Arbeit oder Dokumentation enthält ...
Das Thema wird von der Schülerin oder dem Schüler vorgeschlagen. Die Schulleiterin entscheidet in Abstimmung mit der Lehrkraft, die als Korrektor vorgesehen ist, ob die vorgesehene Arbeit als besondere Lernleistung zugelassen werden kann.
Die Abgabe erfolgt spätestens eine Woche vor Beendigung des Unterrichts in der Qualifikationsphase bei der korrigierenden Lehrkraft (zwei Exemplare der schriftlichen Arbeit oder Dokumentation).
Gesamtqualifikation
In die Gesamtqualifikation gehen ein:
Unter den einzubringenden Kursen müssen sich vier Halbjahreskurse in Deutsch, Mathematik, der fortgeführten Fremdsprache sowie in einer Naturwissenschaft oder je zwei Halbjahreskurse in zwei Naturwissenschaften befinden.
Von einer neu einsetzenden Fremdsprache müssen die Ergebnisse von zwei Halbjahreskursen eingebracht werden.
Das Gesamtergebnis der Qualifikationsphase wird gemäß Anlage 1 GOSTV berechnet.
Die in den vier Fächern der Abiturprüfung erbrachten Leistungen werden in fünffacher Wertung eingebracht. Falls eine besondere Lernleistung als 5. Abiturprüfung erbracht wird, werden die Leistungen der insgesamt fünf Abiturprüfungen in vierfacher Wertung eingebracht.
Rücktritt
Ein Rücktritt innerhalb der Qualifikationsphase ist nur möglich,
Außerdem müssen die personellen und schulorganisatorischen Voraussetzungen gegeben sein, und die Höchstverweildauer in der GOST darf nicht überschritten werden.
Ein Rücktritt zur Verbesserung des Notendurchschnittes ist nicht möglich.
Die Fachhochschulreife (FHR) ist ein Abschluss der Sekundarstufe II, der an Fachoberschulen und Fachschulen abgelegt wird. Nur der schulische Teil kann auch an Gymnasien oder Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe abgelegt werden. Die Fachhochschulreife befähigt zum Besuch der Fachhochschule.
Schulischer Teil
1 Jahr Qualifikationsphase
Fachpraktischer Teil
1 Jahr Praxis (auch in Kombination möglich):
Antragstellung beim Staatlichen Schulamt Brandenburg a.d.Havel, nach dem Ende des schulischen Bildungsganges, schulische Praktika zählen nicht.
Zu den rechtlichen Grundlagen siehe §32 GOSTV und Nr. 12 VV Zeugnisse
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Schülerbetriebspraktikum Jg. 8-10