Gremien
Konstruktive Gremienarbeit zeichnet eine verantwortungsbewusste Schule aus und sichert Transparenz. Demokratische Prinzipien müssen gefördert und Mitbestimmung ernst genommen werden. Bei Voltaire werden diese Grundsätze beachtet und es wird grundsätzlich im Team entschieden.
Der regelmäßige Austausch mit allen Gremien erhöht die Transparenz, intensiviert die Verbindlichkeit und steigert die Verantwortung für das eigene Handeln. Somit finden die Erwartungen aller am Schulleben Beteiligten Berücksichtigung.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz berät und entscheidet auf der Grundlage des § 7 Abs. 1 des BbgSchulG die wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Der Schulkonferenz gehören vier Lehrkräfte, je fünf Eltern- und Schülervertreterinnen und -vertreter sowie der Schulleiter und eine Vertreterin / ein Vertreter des Schulträgers an. Die Schulkonferenz entscheidet u.a. über die Grundsätze der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, Eltern, pädagogischem Personal und Lehrkräften, die Haus- und Pausenordnung, das Schulprogramm, pädagogische Ziele und Schwerpunkte, das Schulprofil und vieles mehr.
Lehrerkonferenz
Die Konferenz der Lehrkräfte tritt in der Regel sechsmal im Jahr zusammen und berät dabei alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Alle Lehrkräfte stimmen auf der Grundlage einer konstruktiven Diskussion gemeinsam über die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule, die Lernentwicklung, die Auswertung von Arbeitsergebnissen, Fortbildungen und über weitere Grundsätze ab. Die Schüler- und Elternvertreter haben dabei eine beratende Stimme.
Elternkonferenz
Die Elternsprecher jeder Klasse und jeden Tutoriats bilden zusammen die Elternkonferenz der Schule. Je zwei Schülervertreter und Lehrervertreter sind beratende Mitglieder der Elternkonferenz, ein Schulleitungsmitglied nimmt auf Wunsch der Elternkonferenz an dieser teil. Die Elternkonferenz vertritt die schulischen Interessen aller Eltern der Schule, wählt aus ihrer Mitte der stimmberechtigten Mitglieder u.a. eine Schulelternsprecherin / einen Schulelternsprecher und bis zu drei Stellvertreter. Diese Konferenz dient der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten und findet mindestens dreimal im Jahr statt.
Schülerkonferenz
Mitglieder der Schülervertreterkonferenz sind alle gewählten Klassen- und Tutoriatssprecherinnen und -sprecher sowie je zwei Elternvertreter und Lehrkräfte. Die Konferenz der Schülerinnen und Schüler vertritt die schulischen Interessen aller Schüler der Schule, beteiligt sich an der Verwirklichung des Bildungsauftrages der Schule und fördert die Mitwirkungs- und Verantwortungsbereitschaft der Schüler. Die Schülervertreterkonferenz wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder eine Schülersprecherin / einen Schülersprecher und bis zu drei Stellvertreter, des Weiteren wählt sie Vertrauenslehrkräfte und tagt mindestens dreimal vom Jahr.
Jahrgangskonferenzen
Jahrgangskonferenzen sind Schülerteilkonferenzen, in denen alle Klassen bzw. Tutoriate eines jeweiligen Jahrgangs eine Jahrgangskonferenz bilden. Die LuBK 5 und 6 bilden gemeinsam die Primarstufen-Jahrgangskonferenz. Die Jahrgangskonferenzen wählen aus der Mitte ihrer Schülerinnen und Schüler bis zu zwei Jahrgangssprecher sowie bis zu drei Stellvertreter, die die Jahrgangskonferenzen thematisch vorbereiten. Die Jahrgangskonferenzen nehmen die Rechte der Schülervertreterkonferenz wahr, soweit sie nur den jeweiligen Jahrgang betreffen und die Schülervertreterkonferenz nichts anderes beschließt.
Weitere Gremien
Europa-Botschafterinnen und -Botschafter
Küchenkommission
Vertrauenslehrkräfte
Kreislehrerrat
Kreisschulbeirat
Kreisschülerrat
Kreiselternrat
Der Zugang zum geschützten Bereich erfolgt mittels Passwort, das schulintern (über die DSBmobile App > Aushänge) bekannt gegeben wird.