Gremien

Konstruktive Gremienarbeit zeichnet eine verantwortungsbewusste Schule aus und sichert Transparenz. Demokratische Prinzipien müssen gefördert und Mitbestimmung ernst genommen werden. Bei Voltaire werden diese Grundsätze beachtet und es wird grundsätzlich im Team entschieden.

Der regelmäßige Austausch mit allen Gremien erhöht die Transparenz, intensiviert die Verbindlichkeit und steigert die Verantwortung für das eigene Handeln. Somit finden die Erwartungen aller am Schulleben Beteiligten Berücksichtigung.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz berät und entscheidet auf der Grundlage des § 7 Abs. 1 des BbgSchulG die wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Der Schulkonferenz gehören vier Lehrkräfte, je fünf Eltern- und SchülervertreterInnen sowie die Schulleiterin und eine Vertreterin / ein Vertreter des Schulträgers an. Die Schulkonferenz entscheidet u.a. über die Grundsätze der  Zusammenarbeit von SchülerInnen, Eltern, pädagogischem Personal und Lehrkräften, die Haus- und Pausenordnung, das Schulprogramm, pädagogische Ziele und Schwerpunkte, das Schulprofil und vieles mehr.

Lehrerkonferenz

Die Konferenz der Lehrkräfte tritt in der Regel sechsmal im Jahr zusammen und berät dabei alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Alle Lehrkräfte stimmen auf der Grundlage einer konstruktiven Diskussion gemeinsam über die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule, die Lernentwicklung, die Auswertung von Arbeitsergebnissen, Fortbildungen und über weitere Grundsätze ab. Die Schüler- und Elternvertreter haben dabei eine beratende Stimme.

Elternkonferenz

Die ElternsprecherInnen jeder Klasse und jeden Tutoriats bilden zusammen die Elternkonferenz der Schule. Je zwei SchülervertreterInnen und LehrervertreterInnen sind beratende Mitglieder der Elternkonferenz, ein Schulleitungsmitglied nimmt auf Wunsch der Elternkonferenz an dieser teil. Die Elternkonferenz vertritt die schulischen Interessen aller Eltern der Schule, wählt aus ihrer Mitte der stimmberechtigten Mitglieder u.a. eine Schulelternsprecherin / einen Schulelternsprecher und bis zu drei StellvertreterInnen. Diese Konferenz dient der Unterrichtung und  Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten und findet mindestens dreimal im Jahr statt.

Schülerkonferenz

Mitglieder der Schülervertreterkonferenz sind alle gewählten Klassen- und TutoriatssprecherInnen sowie je zwei ElternvertreterInnen und Lehrkräfte. Die Konferenz der Schülerinnen und Schüler vertritt die schulischen Interessen aller SchülerInnen der Schule, beteiligt sich an der Verwirklichung des Bildungsauftrages der Schule und fördert die Mitwirkungs- und Verantwortungsbereitschaft der SchülerInnen. Die Schülervertreterkonferenz wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigten Mitglieder eine Schülersprecherin / einen Schülersprecher und bis zu drei StellvertreterInnen, des Weiteren wählt sie VertrauenslehrerInnen und tagt mindestens dreimal vom Jahr.

Jahrgangskonferenzen

Jahrgangskonferenzen sind Schülerteilkonferenzen, in denen alle Klassen bzw. Tutoriate eines jeweiligen Jahrgangs eine Jahrgangskonferenz bilden. Die LuBK 5 und 6 bilden gemeinsam die Primarstufen-Jahrgangskonferenz. Die Jahrgangskonferenzen wählen aus der Mitte ihrer SchülerInnen bis zu zwei JahrgangssprecherInnen sowie bis zu drei StellvertreterInnen, die die Jahrgangskonferenzen thematisch vorbereiten. Die Jahrgangskonferenzen nehmen die Rechte der Schülervertreterkonferenz wahr, soweit sie nur den jeweiligen Jahrgang betreffen und die Schülervertreterkonferenz nichts anderes beschließt.

Weitere Gremien

Europa-BotschafterInnen
Küchenkommission
VertrauenslehrerInnen
Kreislehrerrat
Kreisschulbeirat
Kreisschülerrat
Kreiselternrat

 

Der Zugang zum geschützten Bereich erfolgt mittels Passwort, das schulintern (über die DSBmobile App > Aushänge) bekannt gegeben wird.

 

Bitte das Passwort eingeben, um den Inhalt zu sehen