Fachleistungsdifferenzierung
- Differenzierung in den Fächern
- Mathematik und Englisch ab 2. Halbjahr der Jgst. 7
- Deutsch ab Jgst. 8
- Physik und Chemie ab Jgst. 9
- erstmalige Einstufung: Elternwunsch nach Empfehlung der Klassenkonferenz
- danach halbjährliche Entscheidungen über Kurswechsel durch die Notenkonferenz nach folgenden Kriterien:
- Noten 1 und 2 im Grundkurs = Regelaufstieg
- Noten 5 und 6 im Erweiterungskurs = Regelabstieg
- Noten 3 und 4 = pädagogische Entscheidung
- auf Elternantrag Kurswechsel auch innerhalb eines Schulhalbjahres möglich
- Wechsel in E-Kurs am Schuljahresende zum Erreichen eines höheren Abschlusses
- Kurswechsel innerhalb der Jahrgangsstufe 10:
- EK → GK auf Antrag der Eltern in den ersten drei Monaten
- GK → EK mit Genehmigung der Schulaufsicht
Rechtsgrundlage: §§ 33 und 34 Sek I-V