Fachleistungsdifferenzierung

  • Differenzierung in den Fächern
    • Mathematik und Englisch ab 2. Halbjahr der Jgst. 7
    • Deutsch ab Jgst. 8
    • Physik und Chemie ab Jgst. 9
  • erstmalige Einstufung: Elternwunsch nach Empfehlung der Klassenkonferenz
  • danach halbjährliche Entscheidungen über Kurswechsel durch die Notenkonferenz nach folgenden Kriterien:
    • Noten 1 und 2 im Grundkurs = Regelaufstieg
    • Noten 5 und 6 im Erweiterungskurs = Regelabstieg
    • Noten 3 und 4 = pädagogische Entscheidung
  • auf Elternantrag Kurswechsel auch innerhalb eines Schulhalbjahres möglich
  • Wechsel in E-Kurs am Schuljahresende zum Erreichen eines höheren Abschlusses
  • Kurswechsel innerhalb der Jahrgangsstufe 10:
    • EK → GK auf Antrag der Eltern in den ersten drei Monaten
    • GK → EK mit Genehmigung der Schulaufsicht

Rechtsgrundlage: §§ 33 und 34 Sek I-V