Notengebung

Bis Klasse 8 gilt: Die Noten 1 bis 6 dürfen durch eine Tendenz oder einem Worturteil genauer beschrieben werden. (Nr. 6 Abs. 2 VVLeistung)

Ab Klasse 9 werden die Noten bei jeglicher Form der Leistungsbewertung und auch auf dem Zeugnis in der Form Punktwert/Note bzw. Punktwert/Kursart/Note angegeben. Eine Notentendenz kann die Angabe ergänzen.

Klassen 5–8, Klassen 9 und 10 ohne Fachleistungsdifferenzierung

ab % 100 98 96 87 84 80 73 66 60 55 50 45 35 25 16 0
Punkte 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00
Note 1 2 3 4 5 6


Achtung: Schüler in Gymnasialklassen erhalten nur Noten, keine Punkte.

In den Jahrgangsstufen 9 und 10 werden die Schüler in den Fächern

Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Chemie

fachleistungsdifferenziert unterrichtet. Je nach Leistungsfähigkeit ist jeder Schüler in jedem der genannten Fächer dem Erweiterungskurs oder dem Grundkurs zugeordnet.

ACHTUNG: E-Kurs und G-Kurs sind entweder räumlich von einander getrennt ODER Schüler auf beiden Kursniveaus werden gemeinsam unterrichtet (Binnendifferenzierung).

 

Klassen 9 und 10 Grundkurs

ab % 98 96 87 80 70 60 52 45 30 16 10 5 0
Punkte 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00
Note 1 2 3 4 5 6

 

Klassen 9 und 10 Erweiterungskurs

ab % 100 98 96 87 80 70 60 52 45 30 16 12 9 6 3 0
Punkte 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00
Note 1 2 3 4 5 6