Impfung von Minderjährigen

Plakat "Impfen macht Schule" (November 2021), Flyer (September 2021):

Impfung_Schule_2021-11-24_Plakat Impfung_Schule_2021-11-24_Plakat

Schreiben des Bildungs- und des Gesundheitsministeriums des Landes Brandenburg zur COVID-19-Impfung von Kindern zwischen 5 bis 11 Jahren:

06.01.2022 MBJS & MSGIV Brief an die Eltern

Schreiben des Bildungs- und des Gesundheitsministeriums des Landes Brandenburg zu den erweiterten Impfangeboten infolge der aktualisierten Impfempfehlung vom 16.08.2021 für 12- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler:

20.08.2021 MBJS & MSGIV Brief an die Eltern und SchülerInnen

Links, auf die in den obigen Schreiben verwiesen wird (aus den Dokumenten heraus teilweise nicht ansteuerbar):

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/impfung-bei-kindern-und-jugendlichen/

https://brandenburg-impft.de/bb-impft/de/
https://www.potsdam.de/impfen-der-landeshauptstadt-potsdam
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html

Die aktuelle Impfempfehlung der STIKO zum Herunterladen (3,57 MB):
19.08.2021 STIKO Bulletin COVID-19-Impfempfehlung

Die für die Impfung erforderliche Einwilligungserklärung (mRNA):
09.12.2021 STIKO Anamnese und Einwilligung
09.12.2021 STIKO Aufklärung


Hinweise:

Bei den Impfmöglichkeiten für Lehrkräfte und SchülerInnen handelt es sich um Angebote!

Die Schulen sind nicht Organisatorinnen der Impfangebote, die möglicherweise auf der Liegenschaft der Schule eröffnet werden. Die Schulen unterstützen in diesem Fall lediglich die Organisation des Impfangebots auf der Liegenschaft der Schule.

Wird das Impfangebot während der Unterrichtszeit auf der Liegenschaft der Schule organisiert, sind zeitweilige Beeinträchtigungen des Unterrichtsbetriebs unvermeidlich.

Wird das Impfangebot im Impfzentrum (im Rahmen eines Familientages oder als besonderes Zeitfenster für Schulklassen) angeboten, sollen die Eltern die Schule informieren, dass ihr Kind dieses Impfangebot wahrnehmen wird; die SuS sind für die betreffenden Unterrichtsstunden oder den Schultag gem. Nr. 8 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe a. VV-Schulbetrieb zu beurlauben.