AHR im Grundschulgutachten und als Bildungsgangwunsch
Frage: Wenn mein Kind eine Regelklasse besuchen soll und ich den Bildungsgangwunsch AHR angebe, braucht das Kind im Grundschulgutachten die Empfehlung AHR?
Anwort: Nein. Wenn Sie als Wunschschule jedoch auch ein Gymnasium angeben, dann muss Ihr Kind, wenn keine Empfehlung AHR vorliegt, an einer Eignungsprüfung (Probeunterricht) teilnehmen.