Abschlüsse
Regelklassen
- Berufsbildungsreife (mit Versetzung nach 10)
- erweiterte Berufsbildungsreife (EBR)
- Fachoberschulreife (FOR)
- Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FORQ)
Der Erwerb der Abschlüsse ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft. Diese sind in der Rechtsgrundlage ausführlich, im Prognosebogen übersichtlich dargestellt.
Rechtsgrundlage: § 37 Sek I-V
Gymnasialklassen/LuB-Klassen
erweiterte Berufsbildungsreife
- höchstens zweimal Note 5
Fachoberschulreife
- höchstens zweimal Note 5, die jeweils durch Note 3 und besser ausgeglichen wird
Versetzung in die Qualifikationsphase
- höchstens einmal Note 5, die durch Note 3 und besser ausgeglichen wird
- Ausgleich bei Note 5 in Fächergruppe I muss in derselben Fächergruppe erfolgen
Rechtsgrundlage: § 46 Sek I-V
Beratung und Prognosegespräch
PDF Download: Prognosebogen
PDF Download: Flussdiagramm
Checkliste
als Unterstützung für Lehrkräfte bei Beratungen und Prognosegespräch sowie Klassenkonferenzen. Es empfiehlt sich in kritischen Fällen, ein Protokoll anzufertigen und von Eltern und dem/der Schüler/in unterzeichnen zu lassen.
- Anträge auf freiwilligen Verbleib im oder Abstieg in den G-Kurs werden nicht abgestimmt. (§ 34 Abs. 2 Sek I-V)
- Kurswechsel von E- in G-Kurs innerhalb der ersten drei Monate in Klasse 10 ist möglich. (§ 34 Abs. 4 Sek I-V)
- Der freiwilligen Wiederholung bei Verbesserungsmöglichkeit des Abschlusses soll zugestimmt werden. Die Sinnhaftigkeit der freiwilligen Wiederholung wird in den ersten drei Monaten nach Schuljahresbeginn in Klasse 10 geprüft. (§ 15 Abs. 3 Sek I-V)
- Die Fächer Politische Bildung, Erdkunde und Geschichte werden als ein Fach Gesellschaftswissenschaften gewertet. Einzelnoten 5 und 6 in den Fächern sind für die Versetzung in Jgst. 10 oder den Abschluss nicht relevant. (§ 36 Abs. 3 und § 37 Abs. 1 Sek I-V)