Prüfung 10
Abschlussnoten in Prüfungsfächern
Fach | Jahresnote | Prüfungsnote(n) |
Mathematik | 60 % | 40 % |
Mathematik mit Zusatzprüfung | 50 % | 25 %/25 % |
Deutsch | 60 % | 40 % |
Deutsch mit Zusatzprüfung | 50 % | 25 %/25 % |
Englisch (schriftlich und mündlich) | 60 % | 20 %/20 % |
Englisch (nur schriftlich) | 80 % | 20 % |
sonst. Fach mit pflichtiger oder freiwilliger mündlicher Prüfung | 60 % | 40 % |
Rechtsgrundlage: § 26 Abs. 1 Sek I-V
Freiwillige Zusatzprüfung
Eine Schülerin oder ein Schüler kann mit Zustimmung der Eltern zusätzlich eine mündliche Prüfung (freiwillige Zusatzprüfung) in einem Fach beantragen (nicht jedoch in dem Fach der mündlichen Prüfung). Darüber hinaus können bis zu zwei weitere freiwillige Zusatzprüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik (Englisch, falls nicht mündliche Prüfung), wenn dadurch ein bisher nicht erreichter Abschluss, die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe oder die Versetzung erreicht werden kann.
Rechtsgrundlage: § 22 Abs. 2 Sek I-V
Zur Durchführung wird ein Fachausschuss gebildet, bestehend aus der prüfenden Lehrkraft und einer protokollierenden Lehrkraft.
Rechtsgrundlage: Nr. 9 VV-Sek I-V
Der thematische Schwerpunkt der Prüfungsaufgabe liegt in Jgst. 9 und 10 mit Rückgriffen in Jgst. 7 und 8.
Zeit: 15 min Vorbereitung, 15 min Prüfung
Ein Prüfungsgespräch wie im Abitur ist nicht vorgesehen, Hilfen dürfen jedoch gegeben werden.
Rechtsgrundlage: Nr. 11 VV-Sek I-V
Organisatorisches
Am Tag der schriftlichen Prüfungen in Mathematik und Deutsch ist ansonsten unterrichtsfrei. (Gilt entsprechend für die Vorprüfungen.)
Am Tag der schriftlichen Prüfung in Englisch findet kein weiterer Unterricht statt.
Am Tag der mündlichen Sprachprüfung haben die betreffenden SchülerInnen keinen weiteren Unterricht. Die Prüfungstermine sind zwei Wochen im Voraus schriftlich und mit Gegenzeichnung bekannt zu geben.