Die mündliche Leistungsfeststellung

Im zweiten Jahr der Qualifikationsphase ist in mindestens einer fortgeführten Fremdsprache eine mündliche Leistungsfeststellung (LFS) abzulegen. Dies gilt nicht im Fach Latein.

Die LFS erfolgt als Gruppengespräch im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 13 mit zwei bis vier SchülerInnen zusammen und umfasst mindestens 15 und höchstens 25 Minuten.

Ziel: Nachweis fremdsprachlicher Handlungskompetenz und von Diskurs- und Interaktionsfähigkeit auf der Grundlage des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens Niveau B2.

Sofern das Fach Englisch oder das Fach Französisch als schriftliches Prüfungsfach gewählt wird, ist die mündliche Leistungsfeststellung in der als schriftliches Prüfungsfach gewählten Fremdsprache abzulegen.

Werden beide Fremdsprachen (Englisch und Französisch) als schriftliche Prüfungsfächer gewählt, ist jeweils eine mündliche Leistungsfeststellung in beiden Fremdsprachen abzulegen.

Die Aufgabenstellung wird von der unterrichtenden Lehrkraft erarbeitet. Die Inhalte berücksichtigen die bisher im Unterricht in der Qualifikationsphase bearbeiteten Themenfelder.

Die Bewertung geht mit 33,3% in die Kurshalbjahresnote ein.

Weitere Informationen