Kurswahl

Im ersten Schulhalbjahr der Einführungsphase sind mindestens 10 Fächer zu belegen (eine Übersicht über die Aufgabenfelder siehe weiter unten):

  • im Aufgabenfeld I Deutsch, zwei Fremdsprachen sowie Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel,
  • im Aufgabenfeld II Geschichte und ein weiteres Fach dieses Aufgabenfeldes,
  • im Aufgabenfeld III Mathematik, ein naturwissenschaftliches Fach sowie ein weiteres Fach dieses Aufgabenfeldes, der Intensivierungskurs und das Fach Sport.

Für Schülerinnen und Schüler, die vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe eine weitere Fremdsprache mindestens vier Jahre erlernt haben, entfällt die Verpflichtung zur Belegung einer zweiten Fremdsprache, sofern stattdessen ein anderes Fach gewählt und durchgängig in der gymnasialen Oberstufe belegt wird.

Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres werden ...

  • die beiden Leistungskursfächer (LK-Fächer) mit fünf Wochenstunden unterrichtet, dazu kommen 8 Grundkurse (10 Fächer).
  • Die zwei Leistungskurse werden entsprechend der Schülerwünsche und der organisatorischen Möglichkeiten der Schule gebildet. Mindestens eines der beiden LK-Fächer muss Deutsch, Mathematik oder die fortgeführte Fremdsprache sein.
  • In den Fächern Darstellendes Spiel/Theater und Sport dürfen keine Leistungskurse gebildet werden.

Entsprechend der gewählten Leistungskurse ergeben sich bestimmte Belegverpflichtungen bei den Grundkursen. So muss z.B. belegt werden:

  • im Schwerpunkt Fremdsprachen neben Mathematik nur ein naturwissenschaftliches Fach,
  • im Schwerpunkt Naturwissenschaft/Technik nur Geschichte im Aufgabenfeld II (wenn die 2. Fremdsprache behalten wird),
  • im Schwerpunkt Gesellschaftswissenschaften nur eine Naturwissenschaft (wenn die 2. Fremdsprache behalten wird).

Übersicht über die Aufgabenfelder I, II und III

Aufgabenfeld I

sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

Deutsch
Englisch
Französisch
Spanisch
Latein
Kunst
Musik
Darstellendes Spiel/Theater

Aufgabenfeld II  

gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

Geografie
Geschichte
Philosophie
Politische Bildung
Psychologie
Wirtschaftswissenschaft
Medien und Kommunikation

Aufgabenfeld III

mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld

Mathematik
Biologie
Chemie
Physik
Informatik

Notengebung

ab % 95 90 85 80 75 70 65 60 55 50 45 40 33 27 20 0
Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0
Note 1+ 1 1– 2+ 2 2– 3+ 3 3– 4+ 4 4– 5+ 5 5– 6

Leistungsbewertung

Für das Abitur werden die Leistungen aus den Halbjahren 12/I, 12/II, 13/I und 13/II bewertet.

Bewertungsbereiche

Klausuren, anderer Leistungsnachweis und die mündliche Leistungsfeststellung gehen – sofern sie erbracht wurden – jeweils mit einem Drittel in die Kurshalbjahresnote ein.

Abweichend davon gilt für Jahrgangsstufe 11: Wenn nur eine Klausur im Schuljahr geschrieben wird, geht auch diese nur zu einem Sechstel ein.

Leistungen aus dem Unterricht, wie etwa Leistungskontrollen, Vorträge und sonstige Mitarbeit, machen den verbleibenden Teil der Kurshalbjahresnote aus.

Versetzung in die Qualifikationsphase

In die Qualifikationsphase wird auf Grundlage der Leistungen beider Halbjahre versetzt, wer

  • in keinem Fach 00 Punkte hat und
  • in höchstens einem Fach weniger als 05 Punkte hat oder
  • in zwei Fächern weniger als 05 Punkte hat, in einem mindestens niveaugleichen Fach jedoch mit 08 Punkten ausgleichen kann.

Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 1 GOST-V

Gemäß § 12 Abs. 1 GOST-V werden in Jahrgangsstufe 11 Kursabschlussnoten zu beiden Halbjahren gebildet.

Mit der Kursabschlussnote am Ende des zweiten Halbjahres gibt es bezogen auf jedes Fach eine Jahresgesamtnote, die aus allen Einzelbewertungen gebildet wird. Diese Jahresgesamtnoten werden zur Versetzungsentscheidung (s.o.) herangezogen.

Die Klausuren werden zu einem Drittel berücksichtigt. Wenn nur eine Klausur im Schuljahr geschrieben wird, geht diese nur zu einem Sechstel ein.

Grundlage: Informationsschreiben des Staatlichen Schulamtes Brandenburg a.d.Havel vom 22.01.2019

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