Anderer Leistungsnachweis

Im 1. bis 3. Schulhalbjahr der Qualifikationsphase kann in den Fächern auf erhöhtem und grundlegendem Anforderungsniveau ein Anderer Leistungsnachweis erbracht werden.

  • Klausur bleibt unberührt
  • mit Anforderungen einer Klausur vergleichbar
  • kann als Gruppenarbeit erbracht werden
  • Ziel: Förderung der Fähigkeit der SchülerInnen, ein selbst gewähltes Thema eigenständig zu bearbeiten

Anforderungen und Bewertung

Anforderungsbereiche sind in der Aufgabenstellung vergleichbar zu einer Klausur zu gestalten.

Aufgabenstellung, Erwartungshorizont, Termine für Abgabe, Vortrag bzw. Fertigstellung, Bewertungskriterien und Bewertung (Formblatt) sind schriftlich zu fixieren.

Die Beantragung eines anderen Leistungsnachweises kann nur zu Semesterbeginn erfolgen.

Die Bewertung geht mit 33,3% in die Kurshalbjahresnote ein.


Möglichkeiten

  • Vortrag zu einem selbst erarbeiteten Thema mit deutlicher Abgrenzung zu "normalen" Referaten
  • Beitrag zu einem Wettbewerb
  • Durchführung von Experimenten mit schriftlicher Auswertung oder Vortrag oder Demonstration
  • Vorstellung einer fremdsprachlichen Orginalliteratur
  • Erarbeitung von Aufgaben für einen Wettbewerb
  • Konzipierung und Durchführung einer Arbeitsgemeinschaft