Informationen zur Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife (FHR) ist ein Abschluss der Sekundarstufe II, der an Fachoberschulen und Fachschulen abgelegt wird. Nur der schulische Teil kann auch an Gymnasien oder Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe abgelegt werden. Die Fachhochschulreife befähigt zum Besuch der Fachhochschule.

Schulischer Teil

1 Jahr Qualifikationsphase

  • 2 Leistungskurse mit mindestens 40 Pkt. in doppelter Wertung (= 05 Punkte pro Halbjahr); davon höchstens 2-mal unter 05 Punkten.
  • 11 Halbjahresleistungen aus den Grundkursen; davon höchstens 4-mal unter 05 Punkten.
  • 00 Punkte können nicht eingebracht werden.
  • Eingebracht werden müssen (jeweils 1 Jahr): DeMa, eine Fremdsprache, eine NaWi, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach.

Fachpraktischer Teil

1 Jahr Praxis (auch in Kombination möglich):

  • berufliches Praktikum
  • Beschäftigungsverhältnis
  • Ausbildung
  • Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr
  • Bundesfreiwilligendienst
  • freiwilliger Wehrdienst

Antragstellung beim Staatlichen Schulamt Brandenburg a.d.Havel, nach dem Ende des schulischen Bildungsganges, schulische Praktika zählen nicht.

Zu den rechtlichen Grundlagen siehe §32 GOSTV und Nr. 12 VV Zeugnisse